Beglaubigte und legalisierte Übersetzungen von Studio Interpreti Milano
Um das Angebot der juristischen Übersetzungen abzuschließen, kümmert sich Studio Interpreti Milano um die Vereidigung (Beglaubigung) und Validierung von beglaubigten Übersetzungen für ihren Einsatz im Ausland (Legalisierung und Anbringung der Haagere Apostille) an Gerichten und Staatsanwaltschaften, Notariatskanzleien, Konsulaten und Beamten.
Studio Interpreti Milano ist in der Lage, Dokumente in jede Sprache und für jedes Bestimmungsland zu übersetzen und zu vereidigen.
Dank unserer Zusammenarbeit mit vereidigten Übersetzern aus der ganzen Welt kann der Service nicht nur in den öffentlichen Ämtern von Mailand, wo sich das Übersetzungsbüro befindet, sondern in jeder anderen Stadt oder Nation durchgeführt werden.
Wenn keine Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer oder eine Vereidigung bei einem öffentlichen Amtsträger notwendig ist, kann unser Übersetzungsbüro auf Anfrage dennoch eine eigene Bescheinigung über die Qualität der Übersetzung ausstellen. Diese Bescheinigung kann auch in einer Fremdsprache ausgestellt und im Ausland verwendet werden.
Wie funktioniert die Beglaubigung und Legalisierung am Gericht Mailand oder an einem anderen italienischen Gericht?
Mit der Vereidigung übernimmt der Übersetzer durch ein dem übersetzten Dokument beigefügten Protokoll die Verantwortung für das Schriftstück vor einem Beamten der Gerichtskanzlei. Die Apostille hingegen ist eine Bescheinigung, die die Echtheit eines jeden öffentlichen Schriftstücks auf internationaler Ebene bestätigt und in allen Ländern, die das Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 unterzeichnet haben, uneingeschränkt gültig ist.
Wenn der Kunde eine beglaubigte Übersetzung bestellt, ist es wichtig, dass er Studio Interpreti Milano das zu übersetzende Originaldokument oder eine beglaubigte Kopie davon zur Verfügung stellt.
Das Original (oder die beglaubigte Kopie) wird der Übersetzung und dem Vereidigungsprotokoll beigefügt und bildet mit diesen ein untrennbares Aktenbündel, das solange gültig ist, solange es nicht auseinandergenommen oder beschädigt wird.
Das Übersetzungsbüro Studio Interpreti Milano wird die für die Vereidigung und die Validierung erforderlichen Stempelmarken anbringen. Der Kunde kann dazu aufgefordert werden, diese Stempelmarken zusammen mit dem Originaldokument zuzusenden.
Wenn wir eine Beglaubigung am Gericht Mailand durchführen, setzen wir Übersetzer ein, die im Register der technischen Berater des Mailänder Gerichts (CTU) eingetragen sind. In einigen anderen italienischen Städten ist es nicht erforderlich, dass der Übersetzer in diesem Register eingetragen ist, auch wenn jedes Amt seine eigenen Regeln anwenden kann. Da wir vereidigte Dienstleistungen in ganz Italien anbieten, wählte unsere Agentur den geeigneten Übersetzer je nach vor Ort geltenden Gegebenheiten aus, um dem Kunden stets einen genauen und pünktlichen Service zu gewährleisten.
Welche Übersetzungen können wir beglaubigen?
Studio Interpreti Milano kann nur Übersetzungen beglaubigen, die von der Agentur selbst ausgeführt wurden, oder aber Übersetzungen Dritter, die jedoch überarbeitet und korrigiert werden müssen.
Wir sind in der Lage, jede Art von Amtstext zu übersetzen und zu vereidigen, wie:
- Gerichtsurteile
- Gerichtliche und außergerichtliche Schriftstücke
- Satzungen
- Versammlungsprotokolle
- Verträge
- Mitteilungen
- Internationale Dokumente für Fusionen und Übernahmen, Ausschreibungen, öffentliche Übernahmeangebote, erste öffentliche Angebote und Leistungsangebote
- Rechtsgutachten
- Notarielle Urkunden
- Registerauszüge und Gesellschaftsurkundden
- Bescheinigungen aller Art (Geburt, Heirat, Scheidung, Tod und Nachfolge), Fahrzeugscheine, Zulassungsscheine, Führerscheine, Ausweise und Aufenthaltserlaubnisse, Ausweispapiere, Personenstandsurkunden, Familienstandsurkunden, Bescheinigungen über anhängige Strafverfahren, Strafregisterauszüge, Schul- und Hochschulzeugnisse sowie Abschlusszeugnisse, Berufsausbildungsnachweise, Testamente.
In welchen Sprachen können wir beglaubigen?
Das Übersetzungsbüro Studio Interpreti Milano übersetzt Dokumente mit beglaubigter Übersetzung in jede Sprache und jeden Dialekt. Die folgende Liste dient als Beispiel und hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit:
- Beglaubigte Übersetzungen in europäische Sprachen: Albanisch, Baskisch, Bosnisch, Bulgarisch, Katalanisch, Tschechisch, Kroatisch, Dänisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Gälisch, Galizisch, Griechisch, Englisch, Isländisch, Italienisch, Kosovarisch, Lettisch, Litauisch, Mazedonisch, Norwegisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Serbisch, Slowakisch, Slowenisch, Spanisch, Schwedisch, Deutsch, Türkisch, Ungarisch und Valencianisch.
- Beglaubigte Übersetzungen in eurasische, asiatische, afrikanische und amerikanische Sprachen: Arabisch, Bantu, Bengali, Weißrussisch, Kambodschanisch, Chinesisch, Koreanisch, Kreolisch, Kurdisch, Persisch, Philippinisch (Tagalog), Japanisch, Hindi, Indonesisch, Laotisch, Malaiisch, Mongolisch , Paschtu, Punjabi, Quechua, Russisch, Somali, Suaheli, Tadschikisch, Thailändisch, Tigrinya, Urdu, Usbekisch, Vietnamesisch und Zulu.
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